Unter den Top-Kanzleien für Arbeitsrecht
Heisse Kursawe Eversheds: Unter den Top-Kanzleien für Arbeitsrecht
Die internationale Sozietät Heisse Kursawe Eversheds gehört, dem aktuellen Ranking „Die WIWO Top Kanzleien" zufolge, im Bereich des Arbeitsrechts zu den 25 Besten in Deutschland. Die Wirtschaftswoche empfiehlt darin Dr. Stefan Kursawe als einen der acht führenden Anwälte für die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften. Grundlage der Zusammenstellung der 25 besten Fachanwälte Deutschlands war ein mehrstufiges Auswahlverfahren. In der ersten Stufe wurden Datenbankrecherchen betrieben. Ergebnis dieser ersten Runde war eine Vorschlagsliste mit 130 Namen, ausgewählt aus 8038 registrierten Fachanwälten. Danach folgte eine Befragung von Experten, durch die das Feld auf 40 Kandidaten reduziert wurde. In der letzten Runde wurden die Namen dann anhand nachweisbarer Erfolge, Erfahrung, Stärke des Kanzlei-Teams sowie Kostenbewusstsein bewertet - Gewichtung jeweils 25 Prozent.
Dr. Stefan Kursawe, Partner und Leiter der Praxisgruppe: „Natürlich freut es mich, wenn unsere Arbeit auch in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird. Zu verdanken haben wir das Ranking dem gesamten Team, das seit vielen Jahren durch Dienstleistung und Qualität überzeugen konnte."
Die Arbeitsrechtspraxis von Heisse Kursawe Eversheds deckt die ganze Bandbreite des individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechts ab. Im Individualarbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung von Führungskräften in arbeits- wie auch haftungs- und strafrechtlichen Belangen. Spezialisten des Teams beraten zudem bei der Vertrags- und Vergütungsgestaltung, flexiblem Personaleinsatz, der Arbeitnehmerüberlassung, betrieblichen Altersversorgung, in allen Facetten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bis hin zu umfangreichen Restrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen nicht nur im nationalen Umfeld sondern auch im internationalen Kontext. Sie verhandeln über den Abschluss von Interessenausgleichen oder Sozialplänen und vertreten die Interessen der Mandanten als Beisitzer in Einigungsstellen und Arbeitsgerichten. Sie bieten Lösungen bei der Übertragung von Betrieben und Betriebsteilen ebenso wie bei tarifrechtlichen Fragestellungen.

