Kapitalmarktrecht / Corporate Finance
Der Börsengang
Maßnahmen im Vorfeld
Intelligente Strukturierungen, steueroptimierte Lösungen und eine umfangreiche Beratung bereits vor dem Börsengang helfen bei der Vorbereitung dieses wesentlichen Schrittes.In Zusammenarbeit mit den Banken, Beratern und dem Unternehmen entwickeln wir marktgerechte intelligente Lösungen mit dem Ziel, das Unternehmen optimal für den Börsengang vorzubereiten.
Unsere Gesellschaftsrechtler beraten bei Umwandlungen und Konzernstrukturierungen, erstellen börsenübliche Satzungen und helfen bei der Beseitigung eventueller kapitalmarktunüblicher Konstruktionen. Für die Eigentümer werden steueroptimierte Lösungen entworfen. Unsere Kapitalmarktrechtler unterstützen Sie mit ihren Kenntnissen der Bankenlandschaft und den Abläufen von Börsengängen.
Mandatierung und Verträge
Mit der Mandatierung der Bank werden wesentliche Grundzüge der Transaktion bereits festgelegt. Eine Rechtsberatung ist gerade bei diesem kurzen Vertrag sehr wichtig, wird aber häufig unterlassen. Transaktionsstrukturen, Haftungsregelungen und Kosten werden bereits hier festgezurrt. Unsere Kapitalmarktrechtler kennen die Verhandlungsspielräume der Banken aus eigener langjähriger Erfahrung.
Der später zu schließende Übernahmevertrag ist das Kernstück eines Börsenganges. In ihm verpflichtet sich die Bank zum ersten Mal zur Übernahme der Aktien. Unsere Kapitalmarktrechtler kennen die Marktusancen im genausten. Die verschiedenen Dokumente der amerikanischen Investmentbanken und der deutschen Häuser sind von ihnen verhandelt und entworfen worden. Hier gilt es faire und intelligente Lösungen zu entwickeln.
Due Diligence und Prospekt
Internationale Teams aus verschiedenen Praxisgruppen der Kanzlei werden für eine Due Diligence zusammengestellt. Bei Bedarf werden unsere ausländischen Büros hinzugezogen. Wir entwickeln marktgerechte Lösungen bei auftretenden Problemen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Banken und der Börsen berücksichtigen. Dank unserer Kenntnisse aller Seiten des Geschäftes kennen wir die Bedürfnisse aller beteiligten Parteien.
Der Prospekt ist das Verkaufs- und Haftungsdokument. Wir erstellen sowohl für die Banken wie für die Unternehmen den Prospekt und unterstützen bei der Kommunikation mit der BaFin und der Börse. Hier gilt es, eine korrekte Darstellung des Unternehmens zu entwickeln und Prospekthaftungsrisiken zu vermeiden.
Begleitung im Umfeld
Wir erstellen internationale Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und begleiten die im Rahmen eines Börsenganges üblichen Friends- and Family Programme. Unsere Anwälte beraten bezüglich der Veröffentlichung von ad-hocs und führen Hauptversammlungen durch. Anwälte unserer Kanzlei sitzen in einer Reihe von Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen und kennen die Probleme der Unternehmer aus eigener Erfahrung

